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   VerfGH Berlin, 23.08.2004 - VerfGH 104 A/04   

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https://dejure.org/2004,39042
VerfGH Berlin, 23.08.2004 - VerfGH 104 A/04 (https://dejure.org/2004,39042)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 23.08.2004 - VerfGH 104 A/04 (https://dejure.org/2004,39042)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 23. August 2004 - VerfGH 104 A/04 (https://dejure.org/2004,39042)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 12.12.1973 - 2 BvR 558/73

    Untersuchungshaft

    Auszug aus VerfGH Berlin, 23.08.2004 - VerfGH 104 A/04
    Allerdings ist der Staat verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren alle Maßnahmen zu treffen, die erforderlich sind, um eine rasche Aufklärung und Entscheidung sicherzustellen (vgl. zum Beschleunigungsgebot: Beschlüsse vom 13. Februar 1998 - VerfGH 12 A/98 - LVerfGE 8, 56 und vom 13. Dezember 2001 - VerfGH 138/01 - vgl. zum Bundesrecht z. B. BVerfGE 20, 45 ; 36, 264 ).

    Bei überlanger, sich der Dauer einer späteren Freiheitsstrafe annähernden Untersuchungshaft, während derer sich der Angeklagte lediglich in Verwahrung befindet, verbleibt ansonsten nur eine Reststrafzeit, die zu kurz ist, um einen sinnvollen und erfolgversprechenden Strafvollzug zu ermöglichen (BVerfGE 36, 264 ).

    Je länger die Untersuchungshaft allerdings währt, ohne daß ein Abschluß des gegen den Antragsteller geführten Strafverfahrens absehbar ist, desto größer wird das Gewicht des Freiheitsanspruchs des Antragstellers gegenüber der Strafverfolgungspflicht des Staates (vgl. BVerfGE 36, 264 ; 53, 152 ).

  • BVerfG, 03.05.1966 - 1 BvR 58/66

    Kommando 1005

    Auszug aus VerfGH Berlin, 23.08.2004 - VerfGH 104 A/04
    Allerdings ist der Staat verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren alle Maßnahmen zu treffen, die erforderlich sind, um eine rasche Aufklärung und Entscheidung sicherzustellen (vgl. zum Beschleunigungsgebot: Beschlüsse vom 13. Februar 1998 - VerfGH 12 A/98 - LVerfGE 8, 56 und vom 13. Dezember 2001 - VerfGH 138/01 - vgl. zum Bundesrecht z. B. BVerfGE 20, 45 ; 36, 264 ).

    Diese dient der Durchführung eines geordneten Strafverfahrens unter Sicherstellung der späteren Strafvollstreckung (BVerfGE 20, 45 ).

    Die Dauer der Untersuchungshaft darf allerdings nicht außer Verhältnis zu der voraussichtlich zu erwartenden Strafe stehen (BVerfGE 20, 45 ).

  • BVerfG, 06.02.1980 - 2 BvR 1070/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aufrechterhaltung eines außer Vollzug

    Auszug aus VerfGH Berlin, 23.08.2004 - VerfGH 104 A/04
    Je länger die Untersuchungshaft allerdings währt, ohne daß ein Abschluß des gegen den Antragsteller geführten Strafverfahrens absehbar ist, desto größer wird das Gewicht des Freiheitsanspruchs des Antragstellers gegenüber der Strafverfolgungspflicht des Staates (vgl. BVerfGE 36, 264 ; 53, 152 ).
  • BVerfG, 03.12.1998 - 2 BvR 2033/98

    Ablehnung einer eA bzgl der Gewährung von Eilrechtsschutz gegen Entscheidungen,

    Auszug aus VerfGH Berlin, 23.08.2004 - VerfGH 104 A/04
    Die für die Vollstreckung von Strafhaft oder den Maßregelvollzug herangezogenen Gesichtspunkte, daß diesen Maßnahmen ein erheblicher, grundsätzlich nicht wieder gutzumachender Eingriff in das Freiheitsgrundrecht zukommt, falls sich später eine gegen diese Maßnahme gerichtete Verfassungsbeschwerde als begründet erweisen sollte (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluß vom 3. Dezember 1998 - BvR 2033/98 - NStZ 1999, 156 ), lassen sich im Rahmen der Güterabwägung auf die fortdauernde Untersuchungshaft nicht ohne weiteres übertragen.
  • VerfGH Berlin, 13.12.2001 - VerfGH 138/01
    Auszug aus VerfGH Berlin, 23.08.2004 - VerfGH 104 A/04
    Allerdings ist der Staat verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren alle Maßnahmen zu treffen, die erforderlich sind, um eine rasche Aufklärung und Entscheidung sicherzustellen (vgl. zum Beschleunigungsgebot: Beschlüsse vom 13. Februar 1998 - VerfGH 12 A/98 - LVerfGE 8, 56 und vom 13. Dezember 2001 - VerfGH 138/01 - vgl. zum Bundesrecht z. B. BVerfGE 20, 45 ; 36, 264 ).
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